Qualifikation ..
Ständig auf dem Prüfstand!
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen.
Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurskammern und Landwirtschaftkammern).
Das bedeutet: Auch bereits öffentlich bestellte Sachverständige können ihren Status wieder verlieren, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.