Aufgaben ..
Gutachter, Berater und Schlichter.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßig Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind auch als Schiedsgutachter tätig.
Das heißt: Zwei Vertragsparteien können feststellen, dass sie das fachliche Urteil des Sachverständigen als verbindlich anerkennen.
Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsgerecht installiert wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.